Das Deutsche Systemboden ABP-Zentralregister ist ein offenes Register, welches durch den Bundesverband Systemböden e.V. fortlaufend verwaltet und gepflegt wird.
Die Führung dieses Registers ist notwendig, da es ein vergleichbares öffentliches Register nicht gibt.
ABP – Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Planer, Architekten oder Bauherren haben keine Möglichkeit, sich eine Übersicht über diejenigen Doppelböden und Hohlböden zu verschaffen, für die gemäß den Anforderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil C4 i.V.m. den LBOs ein „Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis“ durch eine anerkannte Prüfstelle erteilt wurde.
Das AbP-Zentralregister ist für jeden Hersteller oder Zeugnisinhaber offen, dass heißt: auf Antrag wird ein „Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis“ dort aufgenommen.
Damit soll erreicht werden, dass der Interessent einen vollständigen Überblick über den Markt erhält und davon ausgehen kann, das Systemböden, die hier nicht gelistet sind, auch über kein ABP verfügen.
Dieses ist eine wichtige Hilfestellung und Arbeitserleichterung bei der zielgerichteten Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Systemböden.
Die Haftung für die Richtigkeit des Inhalts sowie der Angaben der Hersteller oder Zeugnisinhaber durch den Bundesverband Systemböden e.V. wird ausgeschlossen.